Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Netz folgt vier Prinzipien. 

Wahrnehmbarkeit

Wahrnehmbarkeit bedeutet für das Web, dass Inhalte von Menschen mit Beeinträchtigungen wahrgenommen werden können. Das heißt z. B. Inhalte, die von sehenden erfasst werden können, müssen auch hörbar sein – und umgekehrt.  

Dazu zählt u.a.:

  • Schriftgröße bzw. Funktion, die Schriftgröße anzupassen 
  • Untertitel in Videos, Transkripte für Audio
  • Bilder inkl. alternativen Text, damit sie vorgelesen werden können
  • Kontrast bzw. Funktion, den Kontrast auf der Seite zu ändern
  • Vorlesefunktion 
  • Gebärdensprache für Hörbehinderungen 

Bedienbarkeit

Bedienbarkeit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung die Website bedienen können. Das gilt auch für ältere Menschen und die Orientierung auf einer Website. 

Dazu zählt u.a.:

  • Tastaturbedienbarkeit 
  • Zeitbegrenzungen, die für alle ausreichen 
  • Brotkrümelnavigation (engl. Breadcrum trail), in welcher Verzweigung sich der Nutzer befindet 
  • Klare Linktexte, wohin der Link führt 

Ansicht: Breadcrum Navigation bei der Pfalzcloud

Verständlichkeit

Die Verständlichkeit von digitalen Inhalten und Texten geht auch über Menschen mit Behinderung hinaus. Texte sollen einfach und verständlich sein, gut lesbar und unmissverständlich formuliert. Dafür gibt es auch die Möglichkeit „Leichte Sprache“ zu implementieren. Die Website und ihre Inhalte werden in einfacher Sprache – im Vergleich zur Alltagssprache zusätzlich verfasst. Dieses Vorgehen unterstützt das Verstehen für kognitiv beeinträchtigte Personen. 

Dazu zählt u.a.:

  • Leichte Sprache (u.a. angepasste Rechtschreibung für Lesefreundlichkeit, Formatierung) 
  • Erklärungen für Fachbegriffe, ungewöhnliche Ausdrücke & Abkürzungen

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Beispiel: Presseartikel der Bundesregierung in leichter Sprache

Robustheit

Unter der Robustheit versteht man die Kompatibilität assistiver Technologien. Digitale Inhalte sollten mit Technologien wie Screenreadern, Spracherkennungssoftware, Braille-Displays und anderen Hilfsmitteln kompatibel sein.

Ziel ist der Zugang für alle auch für Menschen mit Behinderung, u.a.: 

  • Sehbeeinträchtigung und Blindheit
  • Hörbeeinträchtigung und Gehörlosigkeit
  • Motorische Beeinträchtigungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen
  • Photosensibilität
  • Mehrfachbeeinträchtigungen
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